Haus- und Badeordnung für das Panoramabad Engelskirchen der Gemeindewerke Engelskirchen AöR

I. Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Panorama- bad Engelskirchen.
  2. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb. Bei Sonderveranstal-tungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung dieser Haus- und Badeordnung bedarf.
  3. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Ein-trittskarte/Saisonkarte erkennt jede/r NutzerIn diese sowie alle sonstigen zur Aufrechter-haltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
  4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
  5. Die Badegäste haben alle Handlungen zu unterlassen, die den guten Sitten, der Aufrecht-erhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderlaufen.
  6. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Innenbereichs gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten und Wasserpfeifen.
  7. Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht genutzt werden.
  8. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  9. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebs-leitung entgegen.
  10. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  11. Den Badegästen ist es nicht gestattet, innerhalb des Badbereiches Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen.
  12. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden durch Aushang im Panoramabad Engelskirchen sowie im Internetauftritt der Gemeinde Engelskirchen www.engelskirchen.de bekannt gegeben.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung besteht dann nicht.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen:
    • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
    • die Tiere mit sich führen
    • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
  4. Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres ist der Eintritt und der Aufenthalt nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.
  5. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Personen die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  6. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Für verloren gegangene Eintrittskarten/Saisonkarten wird kein Ersatz geleistet.

III. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Gemeindewerke Engelskirchen, die Bäder und Ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden können, haften die Gemeindewerke Engelskirchen nicht.
  2. Für die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in das Panorama-bad eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Für die Garderobe und mitgebrachten Wert-gegenstände besteht keine Haftung der Gemeindewerke Engelskirchen.
  3. Die Gemeindewerke Engelskirchen oder Ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Bei Störungen des Betriebes wird wegen unterbrochener oder nicht stattgefundener Benutzung des Bades kein Schadensersatz geleistet.

IV. Besondere Bestimmungen

  1. Die zur Verfügung stehenden Garderoben- und Wertfachschränke haben die Badegäste selbst zu verschließen und den Schlüssel während der Badezeit so bei sich zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
    Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.  Bei schuldhaftem Verlust von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln ist ein Betrag in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Schlüssel wieder aufgefunden wird. Alle Wertfächer und Garderobenschränke müssen nach Beendigung des täglichen Badebetriebes geleert sein. Ansonsten werden die verschlossenen Schränke und Fächer vom Betriebspersonal nach Abschluss des Badetages geöffnet und geleert. Die Fund- bzw. Wertsachen werden sichergestellt und das Pfand in Höhe von 2 € als Bußgeld einbehalten.
  2. Alle Badebereiche dürfen nur in Badebekleidung benutzt werden.
  3. Die Verwendung von Seife ist außerhalb der Duschräume nicht gestattet.
  4. Die Badegäste dürfen Barfußgänge, Duschräume und Badebereiche nicht mit Straßen-schuhen betreten.
  5. Die Benutzung der Sprung- und Rutschanlage sowie der Wasserspielattraktionen ge-schieht auf eigene Gefahr. Bei Benutzung der Sprunganlage ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und immer nur eine Person das Sprungbrett betritt. Bei der Benutzung der Wasserrutsche ist darauf zu achten das sowohl der Rutsch- wie auch der Auslaufbereich frei sind. Gegenseitige Rücksichtnahme bei der Nutzung dieser Einricht-ungen ist stets zu wahren. Über die Freigabe der Sprung- und Rutschanlage sowie der Wasserspielattraktionen entscheidet das diensthabende Aufsichtspersonal.
  6. Das seitliche Einspringen vom Beckenrand, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in die Becken, sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei geöffneter Sprunganlage ist untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten, Schwimmringen u.ä. ist nur nach Freigabe durch das Badpersonal erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Ball- und Fangspiele in den Becken sind nicht gestattet.
  7. Bewegungsspiele und Sport sind im Freibad, auch ohne Bälle und Geräte, nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Über die Zuweisung der entsprechenden Flächen entscheidet das Badpersonal.

 

Engelskirchen, den 19.05.2023

Gemeindewerke Engelskirchen

Der Vorstand